Mit dem Inkrafttreten der novellierten Trinkwasserverordnung 2001 im November 2011 gibt es erstmalig einen Grenzwert für Uran von 0,010 Milligramm/Liter (= 10 Mikrogramm/Liter) im Trinkwasser. Dieser Grenzwert ist toxikologisch begründet und gilt nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen f
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