Stadt Schwabmünchen - Bericht aus der Stadtratsitzung vom 14.02.2012
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Stadt Schwabmünchen  |  E-Mail: rathaus@schwabmuenchen.info  |  Online: http://www.schwabmuenchen.de

Bericht aus der Stadtratsitzung vom 14.02.2012

1.

Ehrung von Stadtratsmitgliedern mit 20-jähriger Dienstzeit

 

Die Stadtratsmitglieder Sabine Krauß und Hans Haußmann können auf eine 20jährige Tätigkeit im Stadtrat zurückblicken. Als Dank und Anerkennung für ihre langjährlige ehrenamtliche Tätigkeit überreichte ihnen Erster Bürgermeister Lorenz Müller das Holzwappen der Stadt Schwabmünchen mit einer kleinen Urkunde.

2.

Gründung der Kreisenergiewerke
 

Der Landkreis Augsburg plant, Kreisenergiewerke zu gründen und hat die Gemeinden gebeten, über den Beitritt zu den Kreisenergiewerken zu beraten.

 

Der Stadtrat stimmte dem Beitritt zu den Kreisenergiewerken grundsätzlich zu. Vor einer endgültigen Beteiligung müssen jedoch noch verschiedene Punkte geklärt werden, so beispielsweise der Unternehmenszweck, die Gesellschaftsform und das daraus resultierende Mitbestimmungsrecht.

3.

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Ehemaliges Kroengelände mit Umgriff" im Teilbereich der Mischbauflächen an der Kroenstraße

Die vom Stadtrat beschlossene 2. Änderung des Bebau­ungsplanes (Umwidmung von Mischbau- in Wohnbauflächen) hat im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rathaus Schwabmünchen öffentlich ausgelegen. Zum Änderungsverfahren sind gleichzeitig die in Frage kommenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt worden. Aufgrund der Stellungnahme des technischen Sachgebietes Immissionsschutz beim Landratsamt Augsburg wurde zwischenzeitlich anhand der aktuellen Verkehrszahlen durch die Firma Bekon, Lärmschutz und Akustik GmbH, Augsburg, eine schalltechnische Untersuchung erstellt. Nach dem vorliegenden Untersuchungsbericht ergeben sich für den Bereich der Planänderung keine zusätzlichen Anforderungen in immissions­schutzrechtlicher Hinsicht.

 

Der Stadtrat beriet über die eingegangenen Stellungnahmen, beschloss die Bebauungsplanänderung als Satzung und beauftragte die Verwaltung mit der Inkraftsetzung des Bauleitplans.

4.

Neuerlass der Bestattungssatzung mit Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Durch die SPD-Fraktion wurde der Antrag auf Änderung der Bestattungssatzung eingereicht. Die Satzung soll in § 14 Abs. 3 wie folgt geändert werden:

 

(3) Es dürfen nur Grabmale aufgestellt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des Übereinkommens über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konvention 182) hergestellt werden.

 

Bereits in der Vergangenheit wurde ein entsprechender Antrag gestellt. Aufgrund rechtlicher Bedenken wurde die Satzung damals nicht geändert.

 

Nunmehr hat jedoch der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass es weder sachfremd noch willkürlich ist und sich innerhalb des gemeindlichen normativen Einschätzungsspielraums bewegt, wenn eine Kommune davon ausgeht, dass es im Interesse der Würde des Ortes der Totenbestattung liegen kann, dass dort keine Grabsteine aufgestellt werden, deren Material in einem weltweit geächteten Herstellungsprozess durch „schlimmste Formen der Kinderarbeit" gewonnen werden. Der sachliche Zusammenhang mit dem Friedhofszweck und damit auch der spezifische örtliche Bezug seien so in einer rechtlich einwandfreien Weise hergestellt.

 

Der Stadtrat erließ daher die geänderte Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Schwabmünchen (Bestattungssatzung). Die Satzung können Sie weiter unten unter "Downloads" herunterladen.

5.

Grundsatzbeschluss gegen den Erwerb von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen können für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Dies ist insbesondere im Bereich der ausbeuterischen Kinderarbeit möglich.

 

Folgende Produkte sind beispielsweise von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen:

 

  • Sportartikel (Bälle, Kleidung)
  • Teppiche
  • Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee
  • Natursteine und Pflastersteine

 

Der Stadtrat beschloss, dass bei künftigen Auftragsvergaben und Beschaffungen von Produkten der Stadt Schwabmünchen grundsätzlich Produkte und Dienstleistungen Berücksichtigung finden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden.

6.

Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren für die Jahre 2012 - 2015

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat im Auftrag der Stadt die künftigen Verbrauchsgebühren für Wasser und Abwasser kalkuliert.

 

Die Stadt hat mit Bekanntmachung vom 10.11.2011 darauf hingewiesen, dass erforderliche Gebührenanpassungen rückwirkend zum 01.01.2012 erfolgen können.

 

Die Kalkulation erbrachte folgende Ergebnisse:

a) Die Wassergebühren können unverändert bei netto 0,89 €/m³ belassen werden.

b)

Bei den Abwassergebühren ist bei der Einleitung von Schmutzwasser eine geringfügige Gebührenerhöhung von 1,35 €/m³ auf 1,37 €/m³ notwendig, bei der Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser können die Gebühren von 1,70 €/m³ auf 1,63 €/m³ gesenkt werden. Eine geänderte Satzung soll demnächst erlassen werden.

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