Stadt Schwabmünchen - Bericht aus der Stadtratsitzung vom 18.09.2012
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Stadt Schwabmünchen  |  E-Mail: rathaus@schwabmuenchen.info  |  Online: http://www.schwabmuenchen.de

Bericht aus der Stadtratsitzung vom 18.09.2012

1.

Antrag der Firma Wintershall auf Errichtung eines (weiteren) Bohrplatzes für Erdölförderung in Schwabmünchen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2066 am verlängerten Paintenweg (nördlich der Kläranlage Schwabmünchen)

Durch das Bergamt Südbayern bei der Regierung von Oberbayern wird die Stadt Schwabmünchen als Träger öffentlicher Belange zum beantragten Vorhaben der Firma Wintershall um Stellungnahme gebeten.

 

Herr Ihl von der Firma Wintershall erläuterte in der Sitzung das geplante Vorhaben.

 

Der Stadtrat stimmte nach der Beantwortung einiger Fragen schließlich der Errichtung eines (weiteren) Bohrplatzes für Erdölförderung in Schwabmünchen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2066 am verlängerten Paintenweg (nördlich der Kläranlage Schwabmünchen) durch die Firma Wintershall Holding GmbH, 49406 Barnstorf, zu. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass eine Umweltgefährdung ausgeschlossen ist.

 

2.

Standort für eine Basisstation des digitalen Behördenfunknetzes (BOS) im Stadtteil Schwabegg (verlängerte Schlossbergstraße)

Die Stadt Schwabmünchen hat den ursprünglich beantragten Standort für den Digitalfunkmast an der verlängerten Schlossbergstraße (ca. 500 m südwestlich des Bebauungsendes der Schlossbergstraße) abgelehnt und um Überprüfung von anderen, geeigneteren Standorten für den geplanten Funkmast gebeten. Desweiteren hat sich eine Bürgerinitiative aus dem Stadtteil Schwabegg gegen den geplanten Standort mittels einer Petitionseingabe beim Bayerischen Landtag gewandt.

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, Projektgruppe DigiNet teilt nunmehr mit, dass verschiedene Alternativstandorte funktechnisch und kostenmäßig untersucht worden seien. Nach einem Beschluss des Ministerrates sollen bzw. müssen bei gewünschten Standortverschiebungen mit Mehrkosten die Kommunen die Hälfte der entstehenden Mehrkosten tragen. Die Stadt Schwabmünchen wird deshalb gebeten, sich für eine der drei genannten Alternativlösungen mit entsprechender Kostenübernahmeerklärung zu entscheiden.

 

Der Stadtrat sah keinen Grund für eine Beteiligung an den Kosten, da es zum ursprünglich beantragten Standort – im Gegensatz zu anderen Gemeinden – weder eine Zustimmung der Stadt noch eine baurechtliche Genehmigung gibt. Deswegen soll nun nochmals mit dem Freistaat Bayern verhandelt werden.

 

3.

Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde Langerringen; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Stadtrat hat bereits über den Vorentwurf des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Gemeinde Langerringen beraten und eine Stellungnahme abgegeben. Dabei wurde auf folgende vier Punkte hingewiesen:

 

1. Erschließung des geplanten Gewerbegebiets

2. Planungen zum Schutz vor Schmelzhochwasser im Bereich der Südostspange

3. Hochwasserschutz entlang der Singold

4. Einleitung von Abwasser in die Kläranlage Schwabmünchen

 

Die Gemeinde Langerringen hat zu diesen Anregungen wie folgt Stellung genommen:

 

„1.) & 2.) Die Erschließungsplanung wird nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen; die Bewertung der weiteren betroffenen Belange wird in der Bebauungsplanung berücksichtigt. Der Planentwurf des Dammbauwerks für die Schwabmünchener Schmelzhochwasserentlastung ist in die Verkehrsplanung eingeflossen, die entsprechend angepasst wurde. Diese Maßnahme wird auch grundsätzlich von der Gemeinde anerkannt und unterstützt sowie in Absprache mit Schwabmünchen weitergeführt.

 

3.) Für diese Hochwasserschutzmaßnahmen wird auf den Regionalplan verwiesen und festgestellt, dass laut Wasserwirtschaftsamt der Baustein 2 [Rückhaltebecken Heimberg] nicht benötigt wird. Daher wird nur die Begründung entsprechend ergänzt und ein Hinweis aufgenommen.

 

4.) Im LG1 wird darauf hingewirkt, Oberflächen- und Niederschlagswasser versickern zu lassen, so dass weder Kanalisation noch Gewässer durch die Realisierung des Baugebiets beeinträchtigt oder die Hochwassergefahr verschärft wird.

 

Seitens der Gemeinde Langerringen wird anerkannt, dass die Stadt keine grundsätzlichen Bedenken zur vorgelegten Planung hat und würdigt die kooperative Haltung. Es wird betont, dass bei den vorgebrachten Punkten auch von Langerringen aus eine Kompromisslösung gesucht wird und Konflikte vermieden werden sollen.“

 

Hierzu ist anzumerken, dass der Schmelzhochwasserschutz nicht allein Schwabmünchner Belange berührt, sondern auch gewerbliche Flächen auf Langerringer Gebiet schützt.

 

Der Stadtrat beschloss, gegen den Flächennutzungsplan keine Einwände zu erheben.

 

Die Stadt Schwabmünchen geht jedoch davon aus, dass im Zuge der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung keine Betriebe angesiedelt werden, die die Versorgungs¬funktion bzw. die zentralen Versorgungsbereiche Schwabmünchens nachteilig beeinflussen.

 

4.

Städtisches Wasserwerk; Jahresabschluss 2011

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat den Jahresabschluss 2011 für das Wasserwerk erstellt.

 

Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss des Wasserwerkes für das Jahr 2011 (Aktiv- und Passivseite 1,257 Mio. €, Jahresergebnis 14.514,30 €) einstimmig fest.

 

Das Jahresergebnis wird unter Anwendung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet. Für die Wasserversorgung wird wie bisher Konzessionsabgabe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (steuerlicher Mindestgewinn) erhoben.

 

5.

Antrag des Ortsverbandes Bündnis 90/Die Grünen auf „Bürgerbeteiligung bei der Erschließung von Flächen für künftige Windkraftanlagen im Gebiet der Stadt Schwabmünchen“

Vom Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen wurde beantragt, dass die Stadt Schwabmünchen Vorsorge bei der Umsetzung von Bauvorhaben von Windkraftanlagen in Form von Bürgeranlagen treffen möge. Hintergrund ist, dass mögliche Windkraftanlagen im Rahmen von Bürgerbeteiligungen errichtet werden sollen und nicht durch externe Großinvestoren.

 

Dies soll dadurch sichergestellt werden, dass die Verwaltung nach Bekanntgabe möglicher Flächen für Windkraftanlagen umgehend Gespräche mit den in Frage kommenden Eigentümern der Flächen führt. Ziel dieser Gespräche soll sein, dass diese ihre Flächen einer Bürgerbeteiligung zur Errichtung von windenergetischen Anlagen zur Verfügung stellen und nicht auswärtigen Großinvestoren.

 

Rechtlich besteht derzeit keine Möglichkeit, die Eigentümer zur Überlassung der Flächen an Bürgerbeteiligungen zu verpflichten. Im Einzelfall besteht jedoch eventuell die Möglichkeit, dass durch die Stadt entsprechende Flächen von den Grundstückseigentümern erworben werden.

 

Im Stadtrat herrschte Konsens, dass bei der Erschließung von Flächen für künftige Windkraftanlagen im Gebiet der Stadt Schwabmünchen versucht werden soll, Bürgern eine Beteiligung in Form von Bürgeranlagen zu ermöglichen.

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