Anmeldeverfahren
Anmeldung
Für die meisten Veranstaltungen ist eine Anmeldung nötig. Bei allen Veranstaltungen, bei denen eine Anmeldung über die Stadt erforderlich ist, ist dies vermerkt; zusätzlich sind diese Veranstaltungen mit einer Nummer gekennzeichnet. Teilweise ist eine Anmeldung anderweitig vorzunehmen; dies ist beim jeweiligen Veranstaltungspunkt entsprechend vermerkt.
Eine verbindliche Anmeldung ist entweder über das im Internet hinterlegte Formular oder mittels eines vollständig ausgefüllten Anmeldescheins, der sich am Ende der Ferienprogramm-Broschüre befindet, möglich. Für jedes Kind ist ein eigener Anmeldeschein bzw. eine eigene Anmeldung auszufüllen.
Abgabe der Anmeldung bis spätestens 10. Juli
Auch heuer werden die Plätze wieder ausgelost. An der Verlosung nehmen alle Anmeldungen teil, die bis spätestens Sonntag, 10. Juli, im Rathaus eingegangen sind (entweder per Internet mit dem hinterlegten Formular oder Einwurf des Anmeldescheins in den Rathausbriefkasten). Kinder aus Schwabmünchen und den Stadtteilen werden bei der Verlosung bevorzugt. Nur vollständig ausgefüllte Anmeldescheine nehmen an der Verlosung teil!
Abholung der Teilnahmescheine am 18.07. und 19.07.
Die Teilnahmescheine sind am Montag, 18.07. oder am Dienstag, 19.07. (jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr) im Rathaus, Fuggerstr. 50, Zimmer 103, abzuholen.
Eine Benachrichtigung bei Auslosung erfolgt nur bei Anmeldung mittels dem im Internet hinterlegten Formular. Bitte darauf achten, dass die E-Mail-Adrese im Anmeldeformular richtig geschrieben wird!
Teilnahmegebühr
Die bei einzelnen Veranstaltungen angegebenen Unkostenbeiträge sind bei der Abholung der Teilnahmescheine in bar zu entrichten (Kartenzahlungen sind nicht möglich).
Unentschuldigtes Fernbleiben
Sollte ein Kind bei einer Veranstaltung, zu der es angemeldet ist, nicht teilnehmen können, ist dies unverzüglich der Stadtverwaltung unter Rückgabe der Teilnahmekarte mitzuteilen. Unentschuldigtes Fernbleiben an einer Veranstaltung kann den Ausschluss an der Teilnahme am Ferienprogramm - auch in den Folgejahren - zur Folge haben.
Kostenerstattung bei Abmeldung
Unkostenbeiträge werden nur voll erstattet, wenn das Kind erkrankt ist. Ggf. ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei Abmeldungen aus anderen Gründen wird je Veranstaltung - soweit hier ein Unkostenbeitrag erhoben wird - ein Verwaltungsentgelt in Höhe von 2,00 € einbehalten. Dies gilt auch für bereits bei der Abholung nicht mehr benötigter - also "zurückgegebener" - Teilnahmescheine.
Kostenerstattungen sind nur bis 31.10.2022 möglich.
Organisation
Am Ferienprogramm der Stadt Schwabmünchen können alle Kids (6 bis 13 Jahre) und Teens (14 bis 17 Jahre) teilnehmen (bei einzelnen Veranstaltungen auch ältere bzw. jüngere).
Das Ferienprogramm wurde von der Stadt Schwabmünchen unter der Mitwirkung von verschiedenen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen zusammengestellt. Die Durchführung der Programmpunkte liegt in der Verantwortung der einzelnen Veranstalter.
Wir müssen die Eltern bitten, ihre Kinder anzuweisen, die Anordnungen des Betreuungspersonals unbedingt zu befolgen. Kinder, die bei den Veranstaltungen mutwillig stören, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Zu allen Veranstaltungen wird gebeten, den Kindern die entsprechende Kleidung (je nach Witterung) und Ausrüstung mitzugeben. Teilweise wird bei einzelnen Programmpunkten darauf hingewiesen, was unbedingt mitgenommen werden sollte. Denken Sie auch an evtl. auftretende Regenschauer oder Gewitter oder den entsprechenden Sonnenschutz.
Getränke sollten grundsätzlich in bruchsicheren Behältern mitgegeben werden (keine Glasflaschen).
Weiter weisen wir darauf hin, dass die Stadt Schwabmünchen für Unfälle, an denen sie kein Verschulden trifft, sowie für verlorene Gegenstände nicht haftet. Die Stadt Schwabmünchen ist bemüht, für die Veranstaltungen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für die teilnehmenden Kinder abzuschließen. Für einige Veranstaltungen ist dies leider nicht möglich. Eine Teilnahme am Ferienprogramm erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bei Unfällen oder Schadensfällen wenden Sie sich bitte an die Stadt Schwabmünchen.
Bei etlichen Veranstaltungen werden seitens der Durchführenden Fotoaufnahmen gemacht, die teilweise auch für Veröffentlichungen (z. B. Presse) verwendet werden. Sofern die Erziehungsberechtigten bei den jeweiligen Organisationen keine Einwände dagegen erheben, wird davon ausgegangen, dass das Einverständnis hierfür erteilt wird.
Wir hoffen auf einen reibungslosen Ablauf des Ferienprogramms und wünschen allen Kindern schöne und erlebnisreiche Ferien.