Schutzvorkehrungen und Sicherungseinrichtungen bei der Entnahme von Bauwasser aus den Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung
Das Wasserwerk der Stadt Schwabmünchen stellt Ihnen auf Antrag an vorhandenen Grundstücksanschlüssen eine Übergabestelle zur Entnahme von Bauwasser zur Verfügung.
Dabei ist derjenige, der das Wasser nutzt (also ggf. Sie selbst), für den Schutz des vorgelagerten Rohrnetzes gegen Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen von Nichttrinkwasser, das sich in angeschlossenen Geräten und Apparaten, aber auch schon in den Verbindungsleitungen befindet, zuständig.
Das Wasserwerk ist verpflichtet, den unmittelbaren Anschluss von Anlagen, die kein Trinkwasser führen, zu untersagen. Dies regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung.
Auf Baustellen ist deshalb der Einsatz eines Systemtrenners (Typ BA) nach dem Wasserzähler zwingend vorgeschrieben!
Bitte beachten Sie dazu dringend auch das Hinweisblatt des Gesundheitsamtes im Landratsamt Augsburg, das wir Ihnen hier (oder unter "Downloads") zum Ansehen und Herunterladen zur Verfügung stellen.
Für Antworten auf Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wasserwerkes gerne zur Verfügung.