Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern für die Amtsperiode 2024 bis 2028 werden in diesem Jahr wieder Schöffenwahlen durchgeführt. Hierzu hat auch die Stadt Schwabmünchen eine Vorschlagsliste aufzustellen.

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen, die am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt bzw. nicht älter als 69 Jahre sind und in Schwabmünchen oder den Stadtteilen wohnen, ausgeübt werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bis spätestens 12. April 2023 der Stadtverwaltung Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, Zimmer 103, ihre Bereitschaft zur Aufnahme in die Vorschlagsliste mitteilen. Ein Bewerbungsformular kann weiter unten unter Downloads heruntergeladen werden.

 

von SKu   | 

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