Sie unterhalten derzeit bei Ihrem Anwesen einen Bauwasseranschluss zur Versorgung Ihrer Baustelle?
Zur Vermeidung von Wasserschäden auf Ihrer Baustelle möchten wir Sie auf folgende Punkte und Serviceleistungen des Wasserwerkes aufmerksam machen:
- Laut der Wasserabgabesatzung der Stadt Schwabmünchen hat der Eigentümer / Betreiber einer Baustelle dafür Sorge zu tragen, dass ein Einfrieren des Wasserzählers oder Wasserhausanschlusses verhindert wird. Für Frostschäden an der Wasseruhr, dem Wasserhausanschluss und für dadurch entstehende Wasserschäden haftet allein der Eigentümer / Betreiber. Das Absperren des Wasserhausanschlusses sowie Montagearbeiten am Wasserzähler dürfen nur vom Personal des Wasserwerkes durchgeführt werden.
- In der Praxis wird häufig durch das Isolieren der Wasseruhr und der umgebenden Ventile bzw. der Mauerdurchführung mit Schaumstoff, Styropor oder Mineralwolle versucht, ein Einfrieren des Zählers zu verhindern. Dies kann aber erfahrungsgemäß nur bei täglicher Wasserentnahme zuverlässigen Schutz bieten!
Bei mehrtägigem Baustillstand oder tiefsten Temperaturen kann eine solche Schutzmaßnahme unwirksam werden und zu Schäden an der Wasseruhr bzw. zu erheblichen Wasserschäden im Gebäude führen.
In besonderen Fällen erreichen Sie das Städtische Wasserwerk Schwabmünchen unter folgender Telefonnummer:
Wasserwerk, Büro: | 08232 / 96 33 711 |
In besonders dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeit erreichen Sie unseren
Notdienst Wasserwerk: | 08232 / 96 33 715 |
Zum Abschluss noch ein Hinweis: Im Schadensfall ist die Wasserentnahme aus Wasserzählern sofort einzustellen. Der Schaden ist unverzüglich dem Wasserwerk zu melden! Vor Verlassen der Baustelle sollte unbedingt das Zählereingangsventil direkt vor dem Zähler geschlossen werden, alle Ventile und Hähne hinter dem Zähler sind zur Entleerung zu öffnen. Die Hausanschlussarmatur im Straßenbereich darf ausschließlich von Mitarbeitern des Wasserwerkes betätigt werden!