Einzelhandelskonzept Schwabmünchen

Die Stadt Schwabmünchen nimmt seit vielen Jahren ihre Verantwortung in Bezug auf die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels sehr ernst, insbesondere, da die Weiterentwicklung der Innenstadt als prioritäres Ziel definiert wird. Durch die konsequente Umsetzung dieser Leitlinie wurde zum einen die Nahversorgung durch mehrere Sanierungen und Erweiterungen bestehender innerstädtische Betriebe nachhaltig gestärkt, zum anderen konnte trotz der Einflüsse insbesondere des Online-Handels der vielfältige zentrenrelevante und meist kleinteilige Einzelhandel in der Innenstadt weitgehend erhalten und teils auch weiterentwickelt werden.

Der fachliche Rahmen wurde nun mit Unterstützung aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ durch das Büro für Standort-, Markt- und Regionalanalyse Dr. Heider, Augsburg, aktualisiert. Dabei wurde für Schwabmünchen ein zentraler Versorgungsbereich definiert, der in weiten Teilen im Übrigen deckungsgleich mit dem Sanierungsgebiet ist. Weiterhin wurde bezüglich der Aufteilung in zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente eine Schwabmünchner Liste erstellt. Der Stadtrat hat das aktualisierte Einzelhandelskonzept in seiner Sitzung vom 07.11.2017 einstimmig beschlossen.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:   Stadtbaumeister Stefan A. Michelfeit

von SKu   | 

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