Sobald der Bauantrag durch das Landratsamt Augsburg genehmigt wurde und Sie einen Genehmigungsbescheid erhalten haben, sollten folgende Informationen während und nach dem Bau beachtet werden:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Diese Informationen zeigen die Aufgaben, welche während des Baus erfüllt werden sollten.
Hinweise für Beiträge und Bezugsfertigkeit
Durch genehmigte Bauvorhaben können Herstellungsbeiträge ausgelöst werden, diesen muss der Bauherr als Beitragspflichtiger nachkommen.
Informationen zur Anmeldung an die kommunale Abfallbeseitigung
Die Grundstückseigentümer im Landkreis sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Die Informationen hierfür finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreis Augsburg.