Wichtige Informationen zum Kinderreisepass

Kinderreisepass

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Allgemeine Informationen zum Kinderreisepass

Gültigkeit

  • 1 Jahr
  • Der Kinderreisepass ist immer nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig
  • Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich

Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.


Beantragung des Kinderreisepasses

Wichtige Hinweise

  • Eine Aktualisierung des Lichtbildes und der Größe ist jederzeit möglich.
  • Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Neubeantragung 13,00 €, Verlängerung/Aktualisierung 6,00€)


Notwendige Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (Auch bei Verlängerung/Aktualisierung notwendig);
    die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern
  • Zustimmungserklärung (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
  • Erklärung Staatsangehörigkeit (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)

Abholung des Kinderreisepasses

Notwendige Unterlagen 

  • evtl. alter Kinderreisepass
  • evtl. Vollmachtserklärung + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten

 

Kontakt

Für weitere Informationen stehen Ihnen im Rathaus Schwabmünchen folgende Mitarbeiter gerne zur Verfügung:

Frau Gruber Tel.: 0 82 32/96 33-15 E-Mail: m.gruber@schwabmuenchen.de
Frau Lutzenberger Tel.: 0 82 32/96 33-15 E-Mail: e.lutzenberger@schwabmuenchen.de
Frau Bachmann Tel.: 0 82 32/96 33-15 E-Mail: c.bachmann@schwabmuenchen.de

 

von TEb   | 

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