Allgemeine Informationen zum Kinderreisepass
Gültigkeit
- 1 Jahr
- Der Kinderreisepass ist immer nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig
- Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich
Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Beantragung des Kinderreisepasses
Wichtige Hinweise
- Eine Aktualisierung des Lichtbildes und der Größe ist jederzeit möglich.
- Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Neubeantragung 13,00 €, Verlängerung/Aktualisierung 6,00€)
Notwendige Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (Auch bei Verlängerung/Aktualisierung notwendig);
die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern - Zustimmungserklärung (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- Erklärung Staatsangehörigkeit (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
Abholung des Kinderreisepasses
Notwendige Unterlagen
- evtl. alter Kinderreisepass
- evtl. Vollmachtserklärung + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
Kontakt
Für weitere Informationen stehen Ihnen im Rathaus Schwabmünchen folgende Mitarbeiter gerne zur Verfügung:
Frau Gruber | Tel.: 0 82 32/96 33-15 | E-Mail: m.gruber@schwabmuenchen.de |
Frau Lutzenberger | Tel.: 0 82 32/96 33-15 | E-Mail: e.lutzenberger@schwabmuenchen.de |
Frau Bachmann | Tel.: 0 82 32/96 33-15 | E-Mail: c.bachmann@schwabmuenchen.de |