Das Kulturbüro hat sich schlau gemacht zum Thema Energie bei der schwierigen Finanzlage von Kultureinrichtungen. Standorte, an und in denen Kulturangebote organisiert werden und stattfinden, können für hohe Energiekosten im Rahmen eines Dringlichkeitsantrags rückwirkend ab Januar 2023 bis April 2024 Zuschüsse beantragen.
Erster Bürgermeister Lorenz Müller begrüßt diese Chance wohlwissend, dass dies gerade bei älteren Gebäuden nicht einfach sein könnte. „Aber gerade in Zeiten knapper Kassen kann ich alle Kulturstätten nur auffordern, diese Zuschussmöglichkeiten wahrzunehmen und wünsche allen viel Erfolg“.
Für Kultur-Orte gibt es ab sofort den sogenannten Kulturfonds Energie des Bundes. Um die hohen Energiekosten im finanziell gebeutelten kulturellen Sektor abzufedern, stehen rund 1 Mrd Euro für Anträge zur Verfügung. Anträge können auf der zentralen Plattform online und rückwirkend zum 01.01.2023 gestellt werden und müssen quartalsweise, als eines der Kriterien für eine Dringlichkeit, gestellt werden. www.kulturfonds-energie.de
Unter www.kulturfonds-energie.de können weiterführende Informationen zum gleichnamigen Hilfsprogramm der Bundesregierung abgerufen werden. Unter www.kultur-klima.de steht außerdem auf Landesebene ein ergänzendes Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Verfügung.
Es gab eine Auftakt-Infosession auf Zoom, die online auf dem Youtube Kanal von Kreativ Kultur Berlin bereitsteht. Insgesamt trafen sich dort rund 3.000 TeilnehmerInnen. Hier geht es direkt zum Video
Antragsberechtigung: Kultur-Orte (nachweislich 80%ige kulturelle Auslastung) öffentlich oder privat, die kulturellen Angebote müssen öffentlich zugänglich sein. Auch soziokulturelle Zentren, Stadtbüchereien, Archive, Musikschulen, Jugendkunstorte gehören dazu.
Nicht gefördert werden vhs, Arbeitsstätten, Ateliers, Produktionsstätten, Open-Airs, Zirkusse o.ä.
Von wann bis wann: Anträge können/müssen rückwirkend quartalsweise ab 1.1.2023 gestellt werden. Die Zuschussdauer läuft bis inkl. April 2024.
Was wird gefördert: Alle netzbezogenen Energiekosten: Strom, Gas, Fernwärme
Bisher wird noch nicht gefördert: Öl und Pellets, möglicherweise wird Öl noch nachgeschoben, also bitte trotzdem beantragen.
Wer stellt Antrag: Jeder Kultur-Ort muss seinen eigenen Antrag pro Quartal stellen, das Elster-Zertifikat kann dabei mehrfach verwendet werden.
Kultureinrichtungen müssen bei der Antragstellung folgende Nachweise pro beantragtem Energieträger gesondert hochladen:
- Nachweis über den historischen Energieverbrauch
Zur Bestimmung des historischen Verbrauchs wird grundsätzlich die Jahresver-brauchsprognose, die der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde gelegt wurde, herangezogen. Diese Prognose basiert in der Regel auf dem Verbrauch der zurücklie-genden Monate und bildet somit den historischen Verbrauch der Einrichtung ab. In Ausnah-mefällen kann ein anderer Referenzzeitraum betrachtet werden, bspw. dann, wenn der Zeitraum, der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde gelegt wurde, von Corona bedingten Schließungen bzw. kapazitätsreduzierenden Maßnahmen derart geprägt war, dass diese sich auf den Energieverbrauch der Einrichtung deutlich auswirkten. - Nachweis über den zwischen Antragsteller und Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis pro kWh, der im Dezember 2021 galt
- Nachweis über den zwischen Antragsteller und Energieanbieter vertraglich vereinbarten aktuellen Arbeitspreis pro kWh, der in dem Zeitraum gilt, für den Förderung aus dem Fonds beantragt wird. D.h. wenn Förderung für das erste Quartal 2023 beantragt werden soll, wird der für diesen Zeitraum vertraglich vereinbarte Arbeitspreis pro kWh benötigt.
Hinweis: Bitte beantragen Sie auf alle Fälle diese Zuschüsse, auch wenn Öl momentan nicht vorgesehen ist, sollte man es versuchen, eventuell wird dies nämlich nachgebessert!
Ein Antrag lohnt sich in jedem Fall und wir wünsche Ihnen viel Erfolg!