Regen- oder Grundwassernutzung im Haushalt

Die Regen- oder Grundwassernutzung im Haushalt (z. B. Verwendung bei Toiletten und/oder Waschmaschinen) ist nach § 7 der Städtischen Wasserabgabesatzung zwingend anzeige- und zustimmungspflichtig und wird mit bestimmten Auflagen verbunden. Diese Auflagen sollen eine Beeinträchtigung der Qualität Ihres Trinkwassers durch die Regenwassernutzung ausschließen. Bei geplanten Neuinstallationen empfiehlt sich auf jeden Fall eine rechtzeitige fachliche Abstimmung mit dem Wasserwerk.

 

Sie spielen mit dem Gedanken, eine Anlage zur Nutzung von Regen- oder Grundwasser im Haushalt anzuschaffen?

Auch hier steht Ihnen das Team des Wasserwerkes gerne beratend zur Seite.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

 

Einen ersten Überblick erhalten Sie in einer Veröffentlichung des DVGW zum Thema Regenwassernutzungsanlagen:

twin Nr. 14

von TEb   | 

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