Stadt Schwabmünchen

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Bürgerservice Online

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Hier können Sie zahlreiche Anträge an die Stadtverwaltung Schwabmünchen bequem von zu Hause aus erledigen.
Bestimmte Anträge (im pdf-Format) müssen leider noch im Original eingereicht werden.

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abmeldung Hundesteuer
Abstandsflächenübernahme
An-, Um-, Abmeldung Wohnsitz

Zur An- und Ummeldung des Wohnsitzes empfehlen wir die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro. Bitte bringen Sie dazu sämtliche Pass- und Ausweisdokumente sowie die vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mit.

 

Alternativ können Sie die Anmeldung / Ummeldung bereits vorab mit nachfolgenden Formularen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) durchführen.

 

  • Unbedingt notwendig:

Anmeldung bzw. Ummeldung des Wohnsitzes

Wohnungsgeberbestätigung

Kopie sämtlicher Pass- und Ausweisdokumente

  • Bei weiteren Wohnungen oder nicht mitziehenden Familienangehörigen zusätzlich:

Beiblatt zur Anmeldung bzw. Ummeldung

  • Bei einem Wechsel der Hauptwohnung und Nebenwohnung verwenden Sie bitte dieses Formular:

Statuswechsel

Eine zeitnahe Vorsprache im Bürgerbüro zur Änderung der Pass- und Ausweisdokumente ist allerdings in jedem Fall trotzdem erforderlich.

 

Abmeldung des Wohnsitzes

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem vollständigen Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung notwendig.

Hierfür können Sie folgendes Formular verwenden:

Abmeldung des Wohnsitzes

Anmeldung Hundesteuer
Antrag auf Baumfällung oder Baumveränderung
Antrag auf isolierte Abweichung
Antrag auf isolierte Befreiung
Antrag auf Marktfestsetzung
Antrag Auskunftssperre
Antrag Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO
Antrag Bordsteinabsenkung

Um auf ihrem Grundstück einen neuen Stellplatz oder eine neue bzw. zusätzliche Zufahrt zu erstellen, muss ggfs. der Bordstein abgesenkt werden. Die muss bei der Stadt Schwabmünchen im Bauamt – Abteilung Tiefbau beantragt werden. Hierzu laden Sie sich den Antrag auf Genehmigung Bordsteinabsenkung herunter und senden uns diesen ausgefüllt mit den Anlagen entweder per Post oder per Email zu. Weitere Informationen können dem Antrag entnommen werden.

Antrag Führungszeugnis (kostenpflichtig)
Antrag Gewerbezentralregister (kostenpflichtig)
Antrag Halteverbot Umzug
Antrag Übermittlungssperre
Antrag Veranstaltung
Antrag verkehrsrechtliche Anordnung / Sondernutzung
Antrag Wasseranschluss
Anzeige der Nutzungsaufnahme
Anzeige einer Geburt(nur Hausgeburt)
Anzeige eines Sterbefalls
Außnahmegenehmigung bzgl. Sperrzeit und Nachtruhe
Bauabgang Erhebungsbogen
Bauantrag
Baubeginnsanzeige
Baubeschreibung
Baugenehmigung Erhebungsbogen
Bauvorlageberechtigung
Beschwerde an behördlichen Datenschutzbeauftragten
Beseitigung von Gebäuden
Bewerbung als Wahlhelfer
Ehefähigkeitszeugnis
Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung
Einfache Meldebescheinigung (kostenpflichtig)
Einfache Melderegisterauskunft (kostenpflichtig)
Erklärung Anzahl Wohneinheiten / Arbeitsstätten
Erweiterte Meldebescheinigung (kostenpflichtig)
Fundbüro

Sie erreichen das Fundbüro unter der Rufnummer: 0 82 32/96 33 - 15

Gastschulantrag
Geburt im Ausland - Nachbeurkundung
Geburtsurkunde
Grundstücksentwässerungsantrag

Zusätzlich zum Bauantrag ist ein Entwässerungsplan zur Genehmigung der Grundstücksentwässerung einzureichen.

Einen Leitfaden für die Genehmigung, sowie Informationen zur Rückstausicherung können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.

Kurzer Überblick über den Antragsablauf

  1. Genehmigungsantrag bei der Stadt Schwabmünchen einreichen
  2. Prüfung und Zusendung der Genehmigung
  3. Herstellung des Anschlusses
  4. Sichtabnahme vor Verfüllung durch einen Mitarbeiter Abteilung Tiefbau
  5. Dichtigkeitsprüfung durch einen Sachverständigen und Zusendung an die Stadt Schwabmünchen
  6. Prüfung und Zusendung Abnahmebescheid

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Antragsformular
  • Amtlicher Lageplan des Grundstücks inklusive der Angaben zu Gebäuden, Kanälen und vorhandenen bzw. geplanten
  • Abwasseranlagen
  • Entwässerungslageplan mit Regen- und Schmutzwasserleitungen
  • Längsschnitt mit Höhenangaben

Die Unterlagen für den Entwässerungsantrag müssen digital als PDF eingereicht werden an tiefbau@schwabmuenchen.de

Satzungen & Verordnungen
Hier finden Sie die Satzungen zum Thema "Entwässerung"

Heiratsurkunde
Herkunftsnachweis Bauschutt
Kauf eines Baugrundstückes
Kitaplatz - Bedarfsanmeldung
Lebenspartnerschaftsurkunde
Meldebescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger
Meldung von defekten Straßenlampen
Meldung von Rattenbefall
Meldung Wasserzählerstand bei Eigentümerwechsel
Nachbartonnenerklärung
Parkausweis für Schwerbehinderte
Personalausweis

Allgemeine Informationen zum Personalausweis

Die wichtigsten Funktionen auf einen Blick

  • Scheckkartenformat
  • Aufnahme von zwei Fingerabdrücken
  • Online Ausweisfunktion

Ausführliche Informationen zum Personalausweis erhalten Sie auf dem Personalausweisportal.
Eine Informationsbroschüre zum Personalausweis finden Sie hier.

Gültigkeit

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich

Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Beantragung des Personalausweises

Wichtige Hinweise

  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
  • Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €, ab 24. Jahren 37,00 €)

Notwendige Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt);
    die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern
  • Bisheriger Personalausweis/Reisepass

Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich

Abholung des Personalausweises

Notwendige Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis
  • evtl. Vollmachtserklärung + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten

Statusabfrage Pass / Ausweis

Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises abfragen:

Statusabfrage Pass / Ausweis

 

Aktivierung der Online-Funktion / Rücksetzen der PIN

  • Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
  • Alternativ können Sie dies durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erledigen.
Reisepass

Allgemeine Informationen zum Reisepass

Gültigkeit

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich

Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Express-Reisepass

Bei Eilfällen gibt es die Möglichkeit einen Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Bei einer Beantragung vor 11 Uhr, liegt der Reisepass spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr zur Abholung bereit.

 

Beantragung des Reisepasses

Wichtige Hinweise

  • Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
  • Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, ab 24. Jahren 70,00 €, evtl. Express-Verfahren 32,00 € Aufpreis)


Notwendige Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt);
    die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern
  • Bisheriger Personalausweis/Reisepass


Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich

Abholung des Reisepasses

Notwendige Unterlagen

  • bisheriger Reisepass
  • evtl. Vollmachtserklärung + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten

Statusabfrage Reisepass

Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses abfragen:

Statusabfrage Pass / Ausweis

Sperrmüll
Statusabfrage Pass / Ausweis
Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung
Sterbeurkunde
Teilnahme Hochwasserwarnservice
Vereinbarung für die Einleitung von Grundwasser in den Mischwasserkanal - Bauwasserhaltung
Vereinbarung für die Einleitung von Grundwasser in den Regenwasserkanal - Bauwasserhaltung
Verlusterklärung Pass / Ausweis
Vermessungsantrag
Wichtige Informationen zur Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung wird notwendig, wenn Sie

  • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen
  • die Tätigkeit Ihres Gewerbes erweitern
  • die Tätigkeit Ihres Gewerbes wechseln
  • Ihren Namen bzw. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG) den Namen des Unternehmens ändern

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig werden, wenn Sie

  • eine Tätigkeit Ihres Betriebs aufgeben
  • sich Ihre Wohnanschrift bzw. wie juristischen Personen die Wohnanschrift eines Gesellschafters ändert
  • die Hauptniederlassung zur Zweigstelle (oder umgekehrt) wird

der Nebenerwerb zum Haupterwerb (oder umgekehrt) wird.

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